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Diehl AKO Stiftung & Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register KG

Diehl AKO Stiftung & Co. KG

Pfannerstraße 75-83, 88239 Wangen im Allgäu · Amtsgericht Ulm · HRA 620609

Stand der Registerdaten
17.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen nach Art. 52 S.2 EGHGB ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.11.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

8 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.11.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 8
EG

Erich Graf

Prokurist

geb. 1968 · Lindau

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
JH

Jürgen Hirath

Prokurist

geb. 1968 · Happurg

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DF

Dirk Fricke

Prokurist

geb. 1968 · Berg

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
PJ

Peter Junold

Prokurist

geb. 1978 · Lindenberg

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
CW

Carsten Wolff

Prokurist

geb. 1971 · Hemer

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AW

Andrea Wolfgang

Prokurist

geb. 1966 · Ravensburg

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
JK

Jürgen Keller

Prokurist

geb. 1967 · Rottweil

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MG

Melanie Gratwohl

Prokurist

geb. 1980 · Wangen im Allgäu

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.