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DIANA Kliniken AG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

DIANA Kliniken AG

Dahlenburger Straße 2 a, 29549 Bad Bevensen · Amtsgericht Lüneburg · HRB 120799

Stand der Registerdaten
31.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht dem ordentlichen Vorstand gleich. Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 31.10.2025).

Was gilt konkret?

1 von 2 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 31.10.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 2
DL

Dirk Ludemann

Vorstand

geb. 1957 · Bad Bevensen · bestellt am 16.05.2022

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
DB

Detlef Bätz

Vorstand

geb. 1967 · Bad Klosterlausnitz · bestellt am 23.12.2015

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
PK

Peter Kalnbach

Prokurist

geb. 1977 · Hamburg · bestellt am 02.05.2016

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.