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Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register gGmbH

Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH

Rolandstr. 10, 44145 Dortmund · Amtsgericht Dortmund · HRB 20065

Stand der Registerdaten
10.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführungen, wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführungen gemeinsam oder durch eine Geschäftsführung zusammen mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten, es sei denn, einer Geschäftsführung wird durch Beschluss des Aufsichtsrats Alleinvertretungsmacht eingeräumt. Ist nur eine Geschäftsführung bestellt, ist diese stets alleinvertretungsberechtigt.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 10.08.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 10.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
US

Uta Schütte-Haermeyer

Geschäftsführer

geb. 1965 · Dortmund · bestellt am 04.04.2024

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
NB

Niels Back

Geschäftsführer

geb. 1969 · Dortmund · bestellt am 04.04.2024

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
MK

Melanie Koch

Prokurist

geb. 1972 · Lünen · bestellt am 04.04.2013

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.