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DFH Deutsche Fertighaus Holding GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

DFH Deutsche Fertighaus Holding GmbH

Argenthaler Straße 7, 55469 Simmern · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24719

Stand der Registerdaten
09.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.07.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
KZ

Kevin Zielonka

Geschäftsführer

geb. 1988 · Langenburg · bestellt am 15.04.2025

Befreit von § 181 BGB
SW

Sascha Witascheck

Geschäftsführer

geb. 1987 · Emmelshausen · bestellt am 15.04.2025

Befreit von § 181 BGB
MB

Moritz Lorenz Beul

Geschäftsführer

geb. 1992 · Stromberg · bestellt am 15.04.2025

Befreit von § 181 BGB
MB

Moritz Beul

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
FM

Frank Meckmann

Prokurist

geb. 1968 · Bingen · bestellt am 05.06.2025

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.