zeichnungsberechtigt.de
Deutscher SanOA e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Deutscher SanOA e.V.

Neckarstraße 2a, 53175 Bonn · Amtsgericht Bonn · VR 9514

Stand der Registerdaten
05.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit weniger als 2.500,-Euro belasten oder verpflichten, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Verpflichtungen von 2.500,-Euro bis 5.000,-Euro wird der Verein durch alle drei Vorstandsmitglieder vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein über 5.000,-Euro verpflichten, benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.01.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.01.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.