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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.

Im Neuen Lande 12b, 31228 Peine · Amtsgericht Hildesheim · VR 201886

Stand der Registerdaten
09.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in, der/die Schatzmeister/in, der/die Schriftführer/in und drei Beisitzer/innen. Der/die Präsident/in und der/die Vizepräsident/in sind einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.10.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.