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Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH

Toulouser Allee 25, 40211 Düsseldorf · Amtsgericht Düsseldorf · HRB 32355

Stand der Registerdaten
20.04.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gesetzlich vertreten jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen, soweit nicht einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsmacht eingeräumt ist. Die Gesellschafterversammlung kann jeden Geschäftsführer im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.04.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.04.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
BB

Bernd Buschhausen

Geschäftsführer

geb. 1970 · Berlin · bestellt am 19.03.2025

NK

Natascha Kunath

Geschäftsführer

geb. 1972 · Düsseldorf · bestellt am 09.07.2024

OA

Olaf Arndt

Geschäftsführer

geb. 1965 · Meerbusch · bestellt am 24.09.2002

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
SH

Sebastian Hering

Prokurist

geb. 1982 · Düsseldorf · bestellt am 21.03.2022

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AS

Andreas Saure

Prokurist

geb. 1962 · Meerbusch · bestellt am 22.02.2018

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.