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damm thielen Werbeagentur GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

damm thielen Werbeagentur GmbH

Simrockstr. 5, 56075 Koblenz · Amtsgericht Koblenz · HRB 20018

Stand der Registerdaten
17.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prtokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.07.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
CD

Carsten Damm

Geschäftsführer

geb. 1965 · Koblenz · bestellt am 30.08.2005

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
CD

Carsten Damm

Geschäftsführer

geb. 1975 · Koblenz · bestellt am 23.08.2005

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
ST

Susanne Thielen

Geschäftsführer

geb. 1962 · Koblenz · bestellt am 23.08.2005

Liquidation Abwicklung der Gesellschaft · 1
CD

Carsten Damm

Liquidator

geb. 1965 · Koblenz · bestellt am 20.03.2024

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.