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Cowboy Air Verwaltungs GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Cowboy Air Verwaltungs GmbH

Ferdinandstraße 2, 47906 Kempen · Amtsgericht Düsseldorf · HRB 109350

Stand der Registerdaten
05.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.07.2025).

Was gilt konkret?

Sowohl Gertrud Petra Boquoi als auch Gertrud Boquoi dürfen jeweils allein für das Unternehmen unterschreiben und es vertreten, da beiden eine Einzelvertretungsbefugnis individuell eingetragen ist. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vorsieht, wird durch diese speziellen Einzelvertretungsbefugnisse verdrängt. Die individuellen Eintragungen gehen vor – zum Beispiel kann jeder der beiden Geschäftsführer allein einen Vertrag im Namen der Gesellschaft unterzeichnen, ohne den anderen hinzuziehen zu müssen.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
GB

Gertrud Petra Boquoi

Geschäftsführer

geb. 1961 · Kempen · bestellt am 25.06.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
GB

Gertrud Boquoi

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.