Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 24.02.2026).
Was gilt konkret?
5 von 7 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
11 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 24.02.2026
Carey Dorman
Geschäftsführer aus RegistereintragDenis Bräuer
Geschäftsführer aus RegistereintragChin Goh
Geschäftsführer aus RegistereintragCaroline Lind
Geschäftsführer aus RegistereintragMatthias Kester
Geschäftsführer aus RegistereintragMireia Martinez Moreno
Geschäftsführer aus RegistereintragFrank Süenger
Prokuristgeb. 1966 · Wipperfürth · bestellt am 20.01.2026
Sabine Nolte
Prokuristgeb. 1969 · Solingen · bestellt am 17.10.2025
Mark Postema
Prokuristgeb. 1992 · Bilthoven · bestellt am 17.03.2024
Chin Leng Goh
Prokuristgeb. 1973 · Singapur · bestellt am 25.07.2023
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.