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Cortex Biophysik GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Cortex Biophysik GmbH

Walter-Köhn-Straße 2 d, 04356 Leipzig · Amtsgericht Leipzig · HRB 2878

Stand der Registerdaten
27.04.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er einziger Geschäftsführer ist oder durch Gesellschafterbeschluß zur Alleinvertretung ermächtigt ist. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 27.04.2026).

Was gilt konkret?

2 von 4 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 27.04.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
NI

Noshad Ali Irshad

Geschäftsführer

geb. 1988 · bestellt am 22.04.2026

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
AG

Andreas Günther

Geschäftsführer

geb. 1983 · Leipzig · bestellt am 14.01.2026

VN

Viviane Nagel

Geschäftsführer

geb. 1977 · Naunhof · bestellt am 06.06.2025

NI

Noshad Irshad

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.