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convecta GmbH wärme- und kältetechnische Anlagen.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

convecta GmbH wärme- und kältetechnische Anlagen.

Kirchstraße 29, 88239 Wangen im Allgäu · Amtsgericht Ulm · HRB 620555

Stand der Registerdaten
23.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 23.12.2025).

Was gilt konkret?

1 von 2 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 23.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
JL

Joachim Lennarz

Geschäftsführer

geb. 1966 · Zürich/Schweiz · bestellt am 02.03.2021

HP

Hanspeter Pfenninger

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
GR

Giovanni Rago

Prokurist

geb. 1963 · Uzwil (Schweiz) · bestellt am 10.06.2014

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TW

Thomas Witthoff

Prokurist

geb. 1963 · Hilden · bestellt am 10.06.2014

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.