Markus Klein
Geschäftsführergeb. 1973 · Stadtlohn · bestellt am 02.03.2023
Westfalenring 27, 48712 Gescher · Amtsgericht Coesfeld · HRB 21140
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.01.2026).
Markus Klein darf als einziger Geschäftsführer allein für die ConStraight UG unterschreiben und sie rechtsverbindlich vertreten. Da nur ein Geschäftsführer bestellt ist, greift die allgemeine Vertretungsregelung, die Einzelvertretung vorsieht. Seine Eintragung als "Gesamtvertretung" bestätigt diese Befugnis zusätzlich. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet, dass er auch in Fällen unterschreiben kann, in denen er persönlich betroffen ist – beispielsweise beim Kauf eines Gegenstands für die Gesellschaft, bei dem er selbst auch Interesse hätte.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.01.2026
geb. 1973 · Stadtlohn · bestellt am 02.03.2023
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.