zeichnungsberechtigt.de
CK Collective UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

CK Collective UG (haftungsbeschränkt)

Hessenring 95a, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. · HRB 17537

Stand der Registerdaten
12.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 12.06.2026).

Was gilt konkret?

Corinna Kunze darf als einzige Geschäftsführerin die CK Collective UG allein vertreten und unterschreiben, da nur eine Person in dieser Position bestellt ist. Die Eintragung ihrer Gesamtvertretung bestätigt diese alleinige Vertretungsbefugnis und konkretisiert die allgemeine Regel, dass ein einzelner Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertritt. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass Corinna Kunze auch in Fällen handeln darf, in denen sie als Privatperson einen Interessenskonflikt hätte – zum Beispiel kann sie einen Vertrag zwischen sich selbst und der Gesellschaft unterzeichnen, ohne dass dies unwirksam wäre. Solange nur Corinna Kunze Geschäftsführerin bleibt, ändert sich an dieser Regelung nichts.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.06.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
CK

Corinna Kunze

Geschäftsführer

geb. 1977 · Bad Homburg v. d. Höhe · bestellt am 11.06.2026

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.