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Zeichnungsberechtigte ↓
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Ronsdorferstr. 77a, 40233 Düsseldorf · Amtsgericht Düsseldorf · HRB 88659

Stand der Registerdaten
17.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.07.2025).

Was gilt konkret?

Beide Geschäftsführer dürfen einzeln und allein für das Unternehmen unterschreiben und es rechtsverbindlich vertreten, da beide eine Einzelvertretungsbefugnis haben. Die individuell eingetragene Einzelvertretungsbefugnis geht der allgemeinen Vertretungsregelung vor, die normalerweise zwei Geschäftsführer gemeinsam verlangen würde. Konkret: Vivian Linus Stewens kann einen Vertrag allein unterzeichnen, ebenso Vivian Stewens, ohne dass der jeweils andere dabei sein muss. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass sie auch in Fällen unterschreiben können, in denen sie persönlich betroffen sind.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
VS

Vivian Linus Stewens

Geschäftsführer

geb. 1999 · Düsseldorf · bestellt am 19.07.2023

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
VS

Vivian Stewens

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.