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Chorfreunde Sang & Klang e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Chorfreunde Sang & Klang e.V.

Germersreuth 42, 95234 Sparneck · Amtsgericht Hof · VR 200641

Stand der Registerdaten
09.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende ist alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.07.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.07.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.