Was gilt konkret?
Bei der CASALEO GmbH dürfen beide Geschäftsführer – Jeff Thielmann und Leona Knipp – die Gesellschaft nach deutschem Recht vertreten und unterschreiben. Da keine spezielle Vertretungsregelung im Handelsregister eingetragen ist, gilt die gesetzliche Regelung für GmbH-Geschäftsführer: Diese sind typischerweise einzelvertretungsberechtigt, können also einzeln handeln und unterschreiben. Eine Alleinvertretungsklausel (die beide gemeinsam verlangen würde) wäre eigens eintragen werden müssen und liegt hier nicht vor. Konkret kann Jeff Thielmann einen Vertrag allein unterzeichnen, und parallel kann auch Leona Knipp denselben Vertrag allein unterzeichnen – beide Unterschriften sind rechtswirksam für die GmbH.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
Zeichnungsberechtigte Personen
2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.11.2025
Leona Knipp
Geschäftsführer aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.