zeichnungsberechtigt.de
Carpe Diem e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Carpe Diem e.V.

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · VR 61768

Stand der Registerdaten
31.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglieder hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 31.03.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 31.03.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.