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C. F. Maier Leichtgußwerk Verwaltungs-GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

C. F. Maier Leichtgußwerk Verwaltungs-GmbH

Wiesenstraße 43- 47, 89551 Königsbronn · Amtsgericht Ulm · HRB 660643

Stand der Registerdaten
19.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.09.2025).

Was gilt konkret?

Der eingetragene Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt: Er darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.09.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
MK

Marcus Katholing

Geschäftsführer

geb. 1967 · Coburg · bestellt am 26.01.2021

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
Liquidation Abwicklung der Gesellschaft · 1
MK

Marcus Katholing

Liquidator

geb. 1967 · Coburg · bestellt am 18.07.2024

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.