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C.F. Maier GmbH & Co KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

C.F. Maier GmbH & Co KG

Wiesenstraße 43, 89551 Königsbronn · Amtsgericht Ulm · HRA 660390

Stand der Registerdaten
19.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen nach Art. 52 S.2 EGHGB ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.09.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.09.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 4
GS

Georg Schaefer

Prokurist

geb. 1973 · Sindelfingen

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MM

Maximilian Maier

Prokurist

geb. 1985 · Königsbronn

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TK

Thomas Krisch

Prokurist

geb. 1965 · Bopfingen

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TJ

Thomas Janisch

Prokurist

geb. 1972 · Weißenhorn

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.