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BWEP E-Infra Dombühl GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

BWEP E-Infra Dombühl GmbH

Bahnhofsplatz 2A, 83278 Traunstein · Amtsgericht Traunstein · HRB 35466

Stand der Registerdaten
15.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 15.07.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 5 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 15.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 5
MG

Matthias Giller

Geschäftsführer

geb. 1994 · München · bestellt am 14.07.2026

AT

Alexander Taft

Geschäftsführer

geb. 1971 · München · bestellt am 14.07.2026

BR

Bernhard Rückert

Geschäftsführer

geb. 1967 · München · bestellt am 14.07.2026

MG

Michael Ludwig Gröger

Geschäftsführer

geb. 1987 · Grünwald · bestellt am 14.07.2026

MG

Michael Gröger

Geschäftsführer aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.