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Zeichnungsberechtigte ↓
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Donnersbergstraße 11, 66578 Schiffweiler · Amtsgericht Saarbrücken · HRB 17987

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Was gilt konkret?

Die allgemeine Vertretungsregelung wird durch die individuellen Eintragungen vollständig verdrängt: Christian Bertsch, Michael Peter Weber und Michael Weber dürfen jeweils allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie rechtsverbindlich vertreten, da jedem von ihnen Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Die Regelung, dass normalerweise zwei Geschäftsführer oder einer mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten müssen, gilt hier nicht, weil die individuellen Befugnisse Vorrang haben. Zum Beispiel kann Christian Bertsch allein einen Vertrag unterzeichnen, ohne dass ein anderer Geschäftsführer mitzeichnen muss.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
CB

Christian Bertsch

Geschäftsführer

geb. 1980 · Schiffweiler · bestellt am 28.09.2010

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
MW

Michael Peter Weber

Geschäftsführer

geb. 1969 · Schiffweiler · bestellt am 28.09.2010

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
MW

Michael Peter Weber

Geschäftsführer

geb. 1960 · Schiffweiler · bestellt am 21.05.2010

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
MW

Michael Weber

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.