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Bund der Ingenieure für Wissenschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) - Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Bund der Ingenieure für Wissenschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) - Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V.

Am Schwarzen Meer 11a, 28857 Syke · Amtsgericht Walsrode · VR 202026

Stand der Registerdaten
13.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Zur Vertretung des Verbandes sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder, datunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam berechtigt.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.09.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.09.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.