zeichnungsberechtigt.de
Bündnis Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Bündnis Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz e.V.

Leininger Ring 85, 67278 Bockenheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · VR 61726

Stand der Registerdaten
17.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und einem/einer Beisitzer/in. Weitere Beisitzer:innen können zusätzlich in den Vorstand gewählt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.10.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.