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Bremer Industrietechnik GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Bremer Industrietechnik GmbH

Karl-Göx-Straße 7, 27356 Rotenburg (Wümme) · Amtsgericht Walsrode · HRB 202153

Stand der Registerdaten
20.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann befugt werden, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen (§ 181 BGB).

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.07.2026).

Was gilt konkret?

1 von 2 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
JS

Jan Stoll

Geschäftsführer

geb. 1982 · Bötersen · bestellt am 28.06.2012

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
MM

Michael Müller

Geschäftsführer

geb. 1982 · Remscheid · bestellt am 11.01.2010

Befreit von § 181 BGB

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.