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BOZRAG UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

BOZRAG UG (haftungsbeschränkt)

Max-von-Laue-Str. 8, 52477 Alsdorf · Amtsgericht Aachen · HRB 19254

Stand der Registerdaten
17.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.07.2025).

Was gilt konkret?

Der eingetragene Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt: Er darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht. Zusätzlich besteht eine Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
AS

Aysel Sahin

Geschäftsführer

geb. 1956 · Stolberg · bestellt am 01.10.2014

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
HS

Hasan Sahin

Prokurist

geb. 1980 · Stolberg · bestellt am 01.10.2014

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
Liquidation Abwicklung der Gesellschaft · 1
AS

Aysel Sahin

Liquidator

geb. 1956 · Stolberg · bestellt am 21.01.2020

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.