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Bornmann Verwaltungs-GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Bornmann Verwaltungs-GmbH

Grünberger Straße 88, 36304 Alsfeld · Amtsgericht Gießen · HRB 12179

Stand der Registerdaten
07.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 07.08.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 07.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
JB

Jan Bornmann

Geschäftsführer

geb. 1969 · Alsfeld · bestellt am 04.07.2025

Befreit von § 181 BGB
MB

Maximilian Bornmann

Geschäftsführer

geb. 1994 · Alsfeld · bestellt am 04.07.2025

Befreit von § 181 BGB

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.