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Bohnet GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Bohnet GmbH

Erolzheimer Straße 1, 88457 Kirchdorf an der Iller · Amtsgericht Ulm · HRB 640530

Stand der Registerdaten
19.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.09.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.09.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
PB

Peter Helmut Bohnet

Geschäftsführer

geb. 1964 · Memmingen · bestellt am 12.10.2020

Befreit von § 181 BGB
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 4
TB

Tim Bohnet

Prokurist

geb. 1998 · Erolzheim · bestellt am 21.10.2021

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AK

Agatha Kohler

Prokurist

geb. 1963 · Kirchdorf an der Iller · bestellt am 08.01.2008

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
PB

Peter Helmut Bohnet

Prokurist

geb. 1939 · Erolzheim · bestellt am 12.01.2007

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
PB

Peter Bohnet

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.