zeichnungsberechtigt.de
BKW Infra Services Europa SE
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register SE

BKW Infra Services Europa SE

Friedrich-List-Str. 27, 01445 Radebeul · Amtsgericht Dresden · HRB 40957

Stand der Registerdaten
19.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.03.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.03.2026

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 3
TR

Tilo Rötschke

Prokurist

geb. 1973 · Radebeul · bestellt am 07.02.2024

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
BN

Bernhard Nicke

Prokurist

geb. 1968 · Pentling · bestellt am 05.12.2023

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SH

Sebastian Hosenfeld

Prokurist

geb. 1972 · Darmstadt · bestellt am 29.06.2022

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.