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Bigger Bau Kft. Zweigniederlassung
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register

Bigger Bau Kft. Zweigniederlassung

Eichendorffstr. 3, 83395 Freilassing · Amtsgericht Traunstein · HRB 34035

Stand der Registerdaten
08.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein ügyvezetö (Geschäftsführer) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere ügyvezetö (Geschäftsführer) bestellt, so wird die Gesellschaft durch die ügyvezetö (Geschäftsführer) gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.07.2025).

Was gilt konkret?

Der eingetragene Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt: Er darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
ZC

Zoltán Csizi

Geschäftsführer

geb. 1975 · Budapest / Ungarn · bestellt am 07.05.2025

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.