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BIG Bischoff Immobilienverwaltung GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

BIG Bischoff Immobilienverwaltung GmbH

Zeisigweg 12-14, 61440 Oberursel (Taunus) · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. · HRB 17320

Stand der Registerdaten
20.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.01.2026).

Was gilt konkret?

Anahita Davoodabadi darf als Geschäftsführerin allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie vertreten, weil sie mit Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese individuelle Befugnis geht der allgemeinen Vertretungsregelung vor und befreit sie von der sonst üblichen Erfordernis der Gemeinschaftsvertretung. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass sie auch in Angelegenheiten handeln darf, an denen sie persönlich beteiligt ist – sie könnte beispielsweise einen Vertrag unterschreiben, bei dem sie selbst als Gegenpartei fungiert. Die allgemeine Regel für mehrere Geschäftsführer ist hier nicht relevant, da nur eine Person bestellt ist und diese ohnehin Einzelvertretungsbefugnis hat.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
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Anahita Davoodabadi

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.