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Bestattungsinstitut Timm Minks e.K.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.K.

Bestattungsinstitut Timm Minks e.K.

Marktstraße 11, 99444 Blankenhain · Amtsgericht Jena · HRA 507412

Stand der Registerdaten
04.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 04.06.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 04.06.2026

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
AT

Andrea Trinkler

Prokurist

geb. 1983 · Blankenhain

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.