zeichnungsberechtigt.de
Berufsausübungsgemeinschaft Augenärzte Dres. Ströhla Dr. med. Heinrich Ströhla Facharzt für Augenheilkunde Dr. med. Franziska Ströhla Fachärztin für Augenheilkunde Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG

Berufsausübungsgemeinschaft Augenärzte Dres. Ströhla Dr. med. Heinrich Ströhla Facharzt für Augenheilkunde Dr. med. Franziska Ströhla Fachärztin für Augenheilkunde Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Karlstraße 2-4, 95028 Hof · Amtsgericht Hof · PR 45

Stand der Registerdaten
31.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 31.12.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 31.12.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.