Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).
Was gilt konkret?
Alle 3 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025
Felix O. Fischer
Vorstandgeb. 1992 · Melsungen · bestellt am 01.12.2021
Felix Fischer
Vorstand aus RegistereintragAlexander Storck
Prokuristgeb. 1988 · Kassel · bestellt am 06.05.2024
Eckhardt Brüne
Prokuristgeb. 1963 · Melsungen · bestellt am 07.11.2007
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.