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BeGaDo GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

BeGaDo GmbH

Otto-Stoelcker-Straße 21 g, 35066 Frankenberg (Eder) · Amtsgericht Marburg · HRB 4892

Stand der Registerdaten
23.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 23.01.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 23.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
RM

Raphael Metz

Geschäftsführer

geb. 1998 · Frankenau · bestellt am 14.01.2026

HW

Hendrik Wickert

Geschäftsführer

geb. 1999 · Frankenau · bestellt am 14.01.2026

EB

Elias Bamberger

Geschäftsführer

geb. 1999 · Frankenau · bestellt am 14.01.2026

TD

Tanja Dobbers

Geschäftsführer

geb. 1967 · Grüsen · bestellt am 25.01.2005

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
MG

Michael Garthe

Prokurist

geb. 1971 · Frankenau · bestellt am 14.01.2026

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.