zeichnungsberechtigt.de
BBB Ingenieur- & Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

BBB Ingenieur- & Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik GmbH

Mühlentorstraße 27, 31547 Rehburg-Loccum · Amtsgericht Walsrode · HRB 213428

Stand der Registerdaten
03.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 03.03.2026).

Was gilt konkret?

1 von 3 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 03.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
BB

Benjamin Block

Geschäftsführer

geb. 1986 · Rehburg-Loccum · bestellt am 02.03.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
MB

Michael Boldt

Geschäftsführer

geb. 1983 · Rehburg-Loccum · bestellt am 02.03.2026

JB

Joachim Borcherding

Geschäftsführer

geb. 1960 · Apelern · bestellt am 02.03.2026

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.