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Bayernwerk AG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

Bayernwerk AG

Lilienthalstr. 7, 93049 Regensburg · Amtsgericht Regensburg · HRB 9119

Stand der Registerdaten
12.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 12.09.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.09.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 4
DG

Daniela Groher

Vorstand

geb. 1977 · München · bestellt am 21.02.2023

AZ

Albert Zettl

Vorstand

geb. 1966 · Mitterskirchen · bestellt am 17.01.2023

EW

Egon Westphal

Vorstand

geb. 1965 · Gräfelfing · bestellt am 13.09.2011

JS

Johannes Schmidmeier

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 3
NH

Negar Hosan-Aghaie

Prokurist

geb. 1977 · Berlin · bestellt am 30.11.2021

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
JG

Jürgen Gorki

Prokurist

geb. 1966 · Augsburg · bestellt am 21.09.2020

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
ML

Matthias Löhlein

Prokurist

geb. 1981 · Bad Abbach · bestellt am 07.10.2019

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.