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Bayer Weimar GmbH und Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Bayer Weimar GmbH und Co. KG

Döbereinerstraße 20, 99427 Weimar · Amtsgericht Jena · HRA 101462

Stand der Registerdaten
19.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.11.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.11.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 4
AE

André Eierdanz

Prokurist

geb. 1973 · Apolda

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TP

Torsten Pach

Prokurist

geb. 1970 · Erfurt

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
YR

Yvonne Rebentisch

Prokurist

geb. 1978 · Daasdorf a.B.

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
LG

Leverkusen Bayer Vital GmbH

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.