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Bayer CropScience Deutschland GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Bayer CropScience Deutschland GmbH

Alfred-Nobel-Straße 50, 40789 Monheim am Rhein · Amtsgericht Düsseldorf · HRB 47138

Stand der Registerdaten
15.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 15.12.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

10 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 15.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
KG

Karin Guendel Gonzalez

Geschäftsführer

geb. 1976 · Dormagen · bestellt am 08.03.2023

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 9
AM

Anja Müller

Prokurist

geb. 1987 · Langenfeld · bestellt am 11.12.2025

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MS

Markus Schneider

Prokurist

geb. 1979 · Bonn · bestellt am 15.08.2025

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
CB

Christoph Bargmann

Prokurist

geb. 1989 · Düsseldorf · bestellt am 05.06.2025

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MW

Mark Wolters

Prokurist

geb. 1979 · Hamburg · bestellt am 08.03.2023

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AK

Andreas Knupp

Prokurist

geb. 1986 · Leverkusen · bestellt am 09.02.2022

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MH

Miriam Holter

Prokurist

geb. 1980 · Köln · bestellt am 25.11.2020

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MG

Marcus Gerndt

Prokurist

geb. 1975 · Odenthal · bestellt am 28.06.2019

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MH

Marco Harms

Prokurist

geb. 1969 · Düsseldorf · bestellt am 29.08.2017

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
JU

Jochen Utrata

Prokurist

geb. 1968 · Wuppertal · bestellt am 07.08.2013

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.