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BAVARIS Versicherungsmakler Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und Kundenbetreuung mbH
Zeichnungsberechtigte ↓
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BAVARIS Versicherungsmakler Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und Kundenbetreuung mbH

Am Bowengarten 65, 45899 Gelsenkirchen · Amtsgericht Gelsenkirchen · HRB 7870

Stand der Registerdaten
07.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 07.08.2025).

Was gilt konkret?

Astrid Bilan und Astrid Grahlow-Schramme dürfen beide einzeln und allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie rechtsverbindlich vertreten, da beiden eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese individuellen Befugnisse setzen sich gegen die allgemeine Vertretungsregelung durch, die eigentlich zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vorsehen würde. Die spezielle Einzelvertretungsbefugnis übersteuert somit die allgemein geltende Regel vollständig.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 07.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
AB

Astrid Bilan

Geschäftsführer

geb. 1968 · Gelsenkirchen

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
AG

Astrid Grahlow-Schramme

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.