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Baum Verwaltungs GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Baum Verwaltungs GmbH

Gewerbestraße 10, 58285 Gevelsberg · Amtsgericht Hagen · HRB 13709

Stand der Registerdaten
26.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 26.11.2025).

Was gilt konkret?

Bei der Baum Verwaltungs GmbH sind zwei Geschäftsführer bestellt, weshalb nach der allgemeinen Vertretungsregelung eigentlich beide gemeinsam unterschreiben müssten. Jedoch haben beide Geschäftsführer eine individuelle Eintragung zur Gesamtvertretung erhalten, die diese allgemeine Regel außer Kraft setzt. Daher darf jeder der beiden – Hendrik Wilfried Baum und Hendrik Baum – einzeln und allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie rechtsverbindlich vertreten. Die individuelle Gesamtvertretungsbefugnis geht der Regelung der gemeinsamen Vertretung vor.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 26.11.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
HB

Hendrik Wilfried Baum

Geschäftsführer

geb. 1976 · Wuppertal · bestellt am 25.11.2025

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
HB

Hendrik Baum

Geschäftsführer aus Registereintrag
Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.