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Baugesellschaft Rheinisch-Heim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG

Baugesellschaft Rheinisch-Heim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf · HRB 114

Stand der Registerdaten
04.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gmeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführerr in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafter kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 04.02.2026).

Was gilt konkret?

1 von 2 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 04.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
KP

Karsten Patan

Geschäftsführer

geb. 1973 · Essen · bestellt am 08.11.2017

SZ

Stefan Ziesemer

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.