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Baudesign Reymann Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zeichnungsberechtigte ↓
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Baudesign Reymann Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Friedrich-Ebert-Straße 283, 47800 Krefeld · Amtsgericht Krefeld · HRB 1324

Stand der Registerdaten
29.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Diese kann darüber hinaus einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und/oder sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 29.01.2026).

Was gilt konkret?

Alle 2 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht. Zusätzlich besteht eine Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 29.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
KR

Klaus Reymann

Geschäftsführer

geb. 1942 · Krefeld · bestellt am 17.06.2003

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
PR

Piet Reymann

Geschäftsführer

geb. 1964 · Krefeld · bestellt am 05.03.2019

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
GR

Gabriele Reymann

Prokurist

geb. 1943 · Krefeld · bestellt am 17.06.2003

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.