Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 01.09.2025).
Was gilt konkret?
Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 01.09.2025
Birka Benecke
Prokuristgeb. 1971 · Mannheim · bestellt am 09.07.2025
Timo Heene
Prokuristgeb. 1981 · Wachenheim · bestellt am 21.05.2025
Uwe Fuchs
Prokuristgeb. 1968 · Ladenburg · bestellt am 24.11.2022
Mirko Vianello
Prokuristgeb. 1971 · Wiesbaden · bestellt am 07.06.2016
Carsten Rödder
Prokuristgeb. 1969 · Heidelberg · bestellt am 10.02.2014
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.