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Autohaus Gädebehn GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Autohaus Gädebehn GmbH

Zum Gutshaus 2, 17091 Knorrendorf , OT Gädebehn · Amtsgericht Neubrandenburg · HRB 22547

Stand der Registerdaten
18.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 18.12.2025).

Was gilt konkret?

Bei der Autohaus Gädebehn GmbH darf jeder der beiden Geschäftsführer Torsten Radtke und Christian Holtz allein für das Unternehmen unterschreiben und es vertreten, da beiden eine Einzelvertretungsbefugnis individuell eingetragen ist. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vorsehen würde, wird durch die speziellen Einzelvertretungsbefugnisse verdrängt. Beispiel: Torsten Radtke kann allein einen Kaufvertrag abschließen, ohne dass Christian Holtz mitwirken muss.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 18.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
TR

Torsten Radtke

Geschäftsführer

geb. 1969 · Mölln · bestellt am 16.12.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
CH

Christian Holtz

Geschäftsführer

geb. 1993 · Mölln · bestellt am 16.12.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.