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Audiotainment Südwest Media GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Audiotainment Südwest Media GmbH

Turmstraße 10, 67059 Ludwigshafen/Rh. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · HRB 5213

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellscgaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Was gilt konkret?

Alle 3 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht. Zusätzlich besteht eine Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
KF

Kai Fischer

Geschäftsführer

geb. 1961 · Schwarmstedt · bestellt am 18.05.2021

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
AK

Andreas Ksionsek

Geschäftsführer

geb. 1961 · Landau · bestellt am 19.10.2020

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
TH

Tobias Heger

Geschäftsführer

geb. 1973 · Philippsburg · bestellt am 14.11.2019

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.