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Attestor Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register SE

Attestor Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Zeppelinstraße 28, 88410 Bad Wurzach · Amtsgericht Ulm · HRB 730339

Stand der Registerdaten
02.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 02.07.2026).

Was gilt konkret?

Alle 4 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 02.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
NJ

Norbert Josef Jaufmann

Geschäftsführer

geb. 1966 · Bad Wurzach · bestellt am 04.02.2014

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
VM

Volker Müller

Geschäftsführer

geb. 1973 · Leutkirch im Allgäu · bestellt am 04.02.2014

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
CB

Cornelia Bodenmüller

Geschäftsführer

geb. 1960 · Leutkirch im Allgäu · bestellt am 04.02.2014

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
NJ

Norbert Jaufmann

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.