Attila Atak
Geschäftsführergeb. 1985 · Leinfelden-Echterdingen · bestellt am 12.06.2026
Ostweg 14, 73262 Reichenbach an der Fils · Amtsgericht Stuttgart · HRB 806004
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.06.2026).
Attila Atak darf das Unternehmen allein vertreten und unterschreiben, da er als einziger Geschäftsführer bestellt ist. Die allgemeine Regelung besagt, dass bei nur einem Geschäftsführer dieser allein vertritt – das ist hier der Fall. Seine eingetragene Gesamtvertretung bestätigt diese alleinige Vertretungsbefugnis. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass er auch bei Verträgen, an denen er persönlich beteiligt ist, für die GmbH unterschreiben kann, ohne einen zweiten Geschäftsführer einbeziehen zu müssen. Beispiel: Atak kann allein einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschreiben, auch wenn er selbst als Privatperson Käufer oder Verkäufer ist.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.06.2026
geb. 1985 · Leinfelden-Echterdingen · bestellt am 12.06.2026
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.