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Atak Automobile GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Atak Automobile GmbH

Ostweg 14, 73262 Reichenbach an der Fils · Amtsgericht Stuttgart · HRB 806004

Stand der Registerdaten
13.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.06.2026).

Was gilt konkret?

Attila Atak darf das Unternehmen allein vertreten und unterschreiben, da er als einziger Geschäftsführer bestellt ist. Die allgemeine Regelung besagt, dass bei nur einem Geschäftsführer dieser allein vertritt – das ist hier der Fall. Seine eingetragene Gesamtvertretung bestätigt diese alleinige Vertretungsbefugnis. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass er auch bei Verträgen, an denen er persönlich beteiligt ist, für die GmbH unterschreiben kann, ohne einen zweiten Geschäftsführer einbeziehen zu müssen. Beispiel: Atak kann allein einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschreiben, auch wenn er selbst als Privatperson Käufer oder Verkäufer ist.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.06.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
AA

Attila Atak

Geschäftsführer

geb. 1985 · Leinfelden-Echterdingen · bestellt am 12.06.2026

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.