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ASX Sattler GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

ASX Sattler GmbH

Traminerweg 12, 71364 Winnenden · Amtsgericht Stuttgart · HRB 806314

Stand der Registerdaten
02.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 02.07.2026).

Was gilt konkret?

Andreas Manuel Sattler und Andreas Sattler dürfen beide einzeln und allein unterschreiben und das Unternehmen rechtsverbindlich vertreten, da beide eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen haben. Diese individuellen Eintragungen gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor und ersetzen sie vollständig. Die allgemeine Regel, dass zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten müssen, gilt hier nicht. Beispiel: Andreas Manuel Sattler kann allein einen Vertrag für die GmbH unterzeichnen, ohne dass der andere Geschäftsführer mitunterzeichnen muss.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 02.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
AS

Andreas Manuel Sattler

Geschäftsführer

geb. 1983 · Winnenden · bestellt am 01.07.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
AS

Andreas Sattler

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.