Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 16.10.2025).
Zeichnungsberechtigte Personen
17 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 16.10.2025
Münser Haftung
Prokurist aus RegistereintragMünster Rechts
Prokurist aus RegistereintragMünster Stüllenberg Stiftung
Prokurist aus RegistereintragEva Mestrup
Prokurist aus RegistereintragGerhard Averbeck
Prokurist aus RegistereintragRalf Becker
Prokurist aus RegistereintragAnne Brauner
Prokurist aus RegistereintragMagdalene Gröne
Prokurist aus RegistereintragGregor Herzkamp
Prokurist aus RegistereintragWolfgang Möller
Prokurist aus RegistereintragBernhard Schlebbe
Prokurist aus RegistereintragManfred Schopp
Prokurist aus RegistereintragAnnette Stüllenberg
Prokurist aus RegistereintragAlois Scharmann
Prokurist aus RegistereintragHeinrich Uhlmann
Prokurist aus RegistereintragLothar Bleichert
Prokurist aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.